Mit dem EU AI Act (KI-Verordnung) schafft die EU erstmals ein einheitliches Regelwerk für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Besonders wichtig ist dabei Artikel 4: Unternehmen und öffentliche Verwaltungen müssen sicherstellen, dass alle Personen, die mit KI-Systemen arbeiten, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen.
Doch wie wird dieses „ausreichend“ bestimmt? Reicht eine einmalige Schulung – oder braucht es eine neue Rolle im Haus: den KI-Beauftragten (AI Officer)?
Anforderungen des AI Acts (Art. 4)
Der AI Act schreibt keine starre Lösung vor, sondern verpflichtet Organisationen zu messbarer Kompetenz:
- Mitarbeitende müssen befähigt werden, KI-Systeme korrekt zu nutzen und deren Ergebnisse einzuordnen.
- Schulungen sind verpflichtend, um Fachwissen auf dem aktuellen Stand zu halten.
- KI-Konzepte müssen entwickelt, regelmäßig überprüft und weiterentwickelt werden.
Damit wird klar: KI-Kompetenz ist kein „Nice-to-have“, sondern ein zentraler Bestandteil von Compliance und Governance.
Was „ausreichende“ KI-Kompetenz bedeutet
Wie viel Kompetenz notwendig ist, hängt vom jeweiligen Kontext ab:
- Vorkenntnisse und Ausbildung der Mitarbeitenden,
- Art und Komplexität der eingesetzten KI-Systeme,
- Verantwortung und Aufgabenbereiche innerhalb der Organisation.
Ein „One-size-fits-all“-Ansatz ist damit ausgeschlossen. Jede Organisation muss den eigenen Bedarf prüfen und dokumentieren.
Braucht es einen KI-Beauftragten (AI Officer)?
Der AI Act schreibt die Rolle nicht ausdrücklich vor – im Unterschied zum Datenschutzbeauftragten nach DSGVO. Dennoch ergibt sich für viele Organisationen die Notwendigkeit, eine verantwortliche Stelle einzuführen:
- Koordination von Schulungen, Prozessen und Projekten
- Sicherstellung der Compliance mit dem AI Act
- Schnittstelle zwischen Management, Fachbereichen, IT und externen Stakeholdern
Gerade bei intensiver Nutzung von KI kann ein KI-Beauftragter entscheidend dazu beitragen, Risiken zu minimieren und Vertrauen aufzubauen.
Interne Lösung oder externer KI-Beauftragter?
Ob die Funktion intern geschaffen oder extern besetzt wird, hängt von Größe, Einsatzumfang und vorhandenen Ressourcen ab.
Ein externer KI-Beauftragter bringt klare Vorteile:
- sofort einsetzbares Fachwissen ohne lange Aufbauzeit,
- interdisziplinäre Expertise in Recht, Technik und Organisation,
- flexible Unterstützung je nach Bedarf,
- Entlastung der eigenen Strukturen.
Aufgaben und Kompetenzen eines KI-Beauftragten
Ein KI-Beauftragter muss sowohl technische als auch rechtliche und organisatorische Aspekte abdecken. Dazu gehören:
- Technische Kenntnisse der eingesetzten KI-Systeme
- Rechtliche Vorgaben für die Einhaltung des AI Acts
- Governance und Compliance entlang der gesamten KI-Wertschöpfungskette
- Vermittlungskompetenz zwischen Führung, Mitarbeitenden und externen Partnern
Damit ist die Rolle klar interdisziplinär angelegt.
Warum Organisationen von einem KI-Beauftragten profitieren
Auch wenn der AI Act die Rolle nicht explizit vorschreibt, ist der Nutzen offensichtlich:
- Mehr Rechtssicherheit,
- klar geregelte Verantwortlichkeiten,
- fundierte Entscheidungen über KI-Systeme,
- und eine stärkere Akzeptanz bei Mitarbeitenden und Bürgerinnen bzw. Kunden.
Unterstützung für Verwaltungen und Unternehmen
Ich begleite Organisationen dabei, die Anforderungen des AI Acts zuverlässig umzusetzen:
- Aufbau interner KI-Kompetenz durch Schulungen und Workshops,
- Entwicklung einer tragfähigen KI-Strategie,
- Einführung von Governance-Strukturen für sicheren KI-Einsatz,
- und – wenn gewünscht – die Übernahme der Rolle als externer KI-Beauftragter (AI Officer).
Der nächste Schritt ist eine Standortbestimmung, um zu prüfen, ob für die eigene Organisation eher Schulung & Begleitung oder die direkte Entlastung durch einen externen KI-Beauftragten sinnvoll ist.

