KI-Beauftragter (AI Officer): Pflicht nach AI Act oder strategische Entscheidung?

Mann präsentiert in einem Workshop.

Mit dem EU AI Act (KI-Verordnung) schafft die EU erstmals ein einheitliches Regelwerk für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Besonders wichtig ist dabei Artikel 4: Unternehmen und öffentliche Verwaltungen müssen sicherstellen, dass alle Personen, die mit KI-Systemen arbeiten, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen.

Doch wie wird dieses „ausreichend“ bestimmt? Reicht eine einmalige Schulung – oder braucht es eine neue Rolle im Haus: den KI-Beauftragten (AI Officer)?

Anforderungen des AI Acts (Art. 4)

Der AI Act schreibt keine starre Lösung vor, sondern verpflichtet Organisationen zu messbarer Kompetenz:

  • Mitarbeitende müssen befähigt werden, KI-Systeme korrekt zu nutzen und deren Ergebnisse einzuordnen.
  • Schulungen sind verpflichtend, um Fachwissen auf dem aktuellen Stand zu halten.
  • KI-Konzepte müssen entwickelt, regelmäßig überprüft und weiterentwickelt werden.

Damit wird klar: KI-Kompetenz ist kein „Nice-to-have“, sondern ein zentraler Bestandteil von Compliance und Governance.

Was „ausreichende“ KI-Kompetenz bedeutet

Wie viel Kompetenz notwendig ist, hängt vom jeweiligen Kontext ab:

  • Vorkenntnisse und Ausbildung der Mitarbeitenden,
  • Art und Komplexität der eingesetzten KI-Systeme,
  • Verantwortung und Aufgabenbereiche innerhalb der Organisation.

Ein „One-size-fits-all“-Ansatz ist damit ausgeschlossen. Jede Organisation muss den eigenen Bedarf prüfen und dokumentieren.

Braucht es einen KI-Beauftragten (AI Officer)?

Der AI Act schreibt die Rolle nicht ausdrücklich vor – im Unterschied zum Datenschutzbeauftragten nach DSGVO. Dennoch ergibt sich für viele Organisationen die Notwendigkeit, eine verantwortliche Stelle einzuführen:

  • Koordination von Schulungen, Prozessen und Projekten
  • Sicherstellung der Compliance mit dem AI Act
  • Schnittstelle zwischen Management, Fachbereichen, IT und externen Stakeholdern

Gerade bei intensiver Nutzung von KI kann ein KI-Beauftragter entscheidend dazu beitragen, Risiken zu minimieren und Vertrauen aufzubauen.

Interne Lösung oder externer KI-Beauftragter?

Ob die Funktion intern geschaffen oder extern besetzt wird, hängt von Größe, Einsatzumfang und vorhandenen Ressourcen ab.

Ein externer KI-Beauftragter bringt klare Vorteile:

  • sofort einsetzbares Fachwissen ohne lange Aufbauzeit,
  • interdisziplinäre Expertise in Recht, Technik und Organisation,
  • flexible Unterstützung je nach Bedarf,
  • Entlastung der eigenen Strukturen.

Aufgaben und Kompetenzen eines KI-Beauftragten

Ein KI-Beauftragter muss sowohl technische als auch rechtliche und organisatorische Aspekte abdecken. Dazu gehören:

  • Technische Kenntnisse der eingesetzten KI-Systeme
  • Rechtliche Vorgaben für die Einhaltung des AI Acts
  • Governance und Compliance entlang der gesamten KI-Wertschöpfungskette
  • Vermittlungskompetenz zwischen Führung, Mitarbeitenden und externen Partnern

Damit ist die Rolle klar interdisziplinär angelegt.

Warum Organisationen von einem KI-Beauftragten profitieren

Auch wenn der AI Act die Rolle nicht explizit vorschreibt, ist der Nutzen offensichtlich:

  • Mehr Rechtssicherheit,
  • klar geregelte Verantwortlichkeiten,
  • fundierte Entscheidungen über KI-Systeme,
  • und eine stärkere Akzeptanz bei Mitarbeitenden und Bürgerinnen bzw. Kunden.

Unterstützung für Verwaltungen und Unternehmen

Ich begleite Organisationen dabei, die Anforderungen des AI Acts zuverlässig umzusetzen:

  • Aufbau interner KI-Kompetenz durch Schulungen und Workshops,
  • Entwicklung einer tragfähigen KI-Strategie,
  • Einführung von Governance-Strukturen für sicheren KI-Einsatz,
  • und – wenn gewünscht – die Übernahme der Rolle als externer KI-Beauftragter (AI Officer).

Der nächste Schritt ist eine Standortbestimmung, um zu prüfen, ob für die eigene Organisation eher Schulung & Begleitung oder die direkte Entlastung durch einen externen KI-Beauftragten sinnvoll ist.